Einreisebestimmungen für die wichtigsten Zielländer in unserem Programm!
Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen für ausgewählte, visapflichtige Länder aufgeführt. Für die Beschaffung eines Visums sollten Sie ca. 4-6 Wochen einplanen, je nach Art des Visums. Die folgenden Informationen gelten für deutsche Staatsangehörige! Bitte verwenden Sie zur Einreise keinen als verloren oder gestohlen gemeldeten, aber später wiederaufgefundenen Reisepass.
Bitte lesen Sie auch die umfassenden Informationen des Auswärtigen Amtes durch, wenn Sie in ein Land außerhalb der EU reisen. Auf die Angaben des Auswärtigen Amtes können Sie sich immer verlassen.
Länderliste A - Z
Argentinien
Kein Visum erforderlich bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen. Längere Aufenthalte: Sie können ausreisen, z.B. im Rahmen einer Schul-Exkursion nach Uruguay, und bekommen dann für weitere 90 Tage eine Einreisebewilligung. Dies ist mehrere Male möglich. Alternativ können Sie eine Verlängerung Ihres Touristenvisums in der Einwanderungsbehörde beantragen (kostet ca. 300 Peso), was allerdings mit Wartezeiten verbunden ist. Für die Verlängerung sind Sie selbst verantwortlich, die Sprachschule kann Ihnen aber Infos zur Vorgehensweise geben. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
Australien
Für Sprachkurse, die länger als 3 Monate dauern, benötigen Sie ein Studentenvisum (Sie müssen einen Semi-Intensivkurs oder Intensivkurs buchen!), für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern (mit max. 3 Monaten Sprachkursanteil) ein Touristenvisum. Bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten benötigen Sie lediglich das eVisitor-Visum. Der Reisepass muss während des Aufenthaltes gültig sein (Achtung: bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land ist oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben).
Working Holiday: Teilnehmer zwischen 18 und 30 Jahren können ein Working Holiday-Visum beantragen und damit max. 12 Monate im Land bleiben. Der primäre Einreisegrund sollte touristischer Natur sein, Sie können jedoch Sprachkurse belegen (max. 17 Wochen) und auch jobben, um den Aufenthalt mitzufinanzieren (max. 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber). Für Praktika/Volontariate ist das Working Holiday-Visum daher die beste Option. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Einreise auf Studentenvisum zusätzlich die offizielle australische Versicherung für Auslandsstudenten (OSHC) abschließen müssen (nähere Infos von DIREKT Sprachreisen).
Webseite: Botschaft von Australien
China (V.R.)
Staatsangehörige von zwölf Nationen, darunter Deutschland, können bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen bis Ende Dezember 2025 ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Für längere Aufenthalte benötigt man weiterhin ein Visum:
- X2-Visum für Aufenthalte von max. 180 Tagen mit Sprachkurs
- X1-Visum für Aufenthalte ab 180 Tage mit Sprachkurs
Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Schon bei der Beantragung Ihres Visums müssen Sie für den gesamten Aufenthalt nachweisen können, wo Sie wohnen werden (dies gilt auch für anschließende Rundreisen). Für Ihren Visumsantrag müssen Sie das für Sie zuständige Chinese Visa Application Service Center aufsuchen, um dort Ihre Fingerabdrücke abzugeben. Nach Ankunft in China müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden bei einer Polizeidienststelle registrieren. Die Sprachschule wird Ihnen mitteilen, in welchem Distrikt die Registrierung erfolgen muss.
Wir empfehlen nachdrücklich, zur Beschaffung des Visums die Agentur 1A Visum Service einzuschalten! Falls Sie keinen Visadienstleister nutzen möchten, müssen Sie sich ausführlich beim Chinese Visa Application Service Center über das Antragsverfahren informieren.
Webseite: Chinese Visa Application Centre
China (Taiwan)
Zur Einreise nach Taiwan benötigen Sie für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Visum, vorausgesetzt, es liegt ein gültiges Rückflugticket vor und die Einreise erfolgt über den Flughafen Chiang Kai Shek oder Kaohsiung International. Ansonsten benötigen Sie ein Visum (gültig für 60-90 Tage je nach Ausstellung, vor Ort auf bis zu 180 Tage verlängerbar. Für die Verlängerung sind Sie selbst verantwortlich, die Sprachschule kann Ihnen aber Infos zur Vorgehensweise geben). Bitte beachten Sie, dass der Reisepass bei (einmaliger) Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
Deutschland hat mit Taiwan ein Working Holiday-Abkommen geschlossen, mit diesem Visum können junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren für bis zu ein Jahr nach Taiwan reisen und dort u.a. Sprachkurse belegen und auch jobben bzw. Praktika absolvieren. Die Anzahl der Visa ist limitiert, eine frühzeitige Beantragung ist daher zu empfehlen.
Webseite: Taipeh Vertretung in Deutschland
Costa Rica
Einreise für max. 90 Tage ohne Visum möglich (Sie erhalten bei Einreise eine Aufenthaltserlaubnis), ansonsten Touristenvisum. Reisende müssen außerdem ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll (z.B. durch Vorlage von Kreditkarten, Traveller Cheques oder Bargeld im Gegenwert von mindestens 500,- USD abhängig von der Reisedauer). Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Da viele Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden, müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden.
Dominikanische Republik
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Die Einreise kann mit dem Reisepass erfolgen, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular („E-Ticket“) ausfüllen. Zudem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.
Großbritannien
Einreise für deutsche Staatsangehörige ohne Visum für maximal 180 Tage möglich, Visum erforderlich für längere Aufenthalte. Voraussetzung für die Einreise ist ein gültiger Reisepass, Personalausweise werden seit 1. Oktober 2021 nicht mehr akzeptiert. Ab April 2025 benötigt man zur Einreise nach Großbritannien zudem eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA): https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta.
Indien
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum. Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als E-Visum beantragt werden. Sie können das Visum auch über einen Visa-Dienstleister (z.B. VisumCentrale) beantragen! Hinweis zur Einreisekontrolle: achten Sie bei der Einreise darauf, dass Sie einen Einreisestempel im Reisepass erhalten.
Japan
Deutsche Staatsangehörige können im Rahmen einer Sprachreise als Tourist für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen visumsfrei einreisen. Eine einmalige Verlängerung um 90 Tage ist vor Ort möglich (den Antrag müssen Sie persönlich stellen, Informationen hierzu erhalten Sie von der Sprachschule; für deutsche Staatsangehörige ist die Verlängerung Formsache). Deutsche Staatsangehörige im Alter von 18-30 Jahren können auch mit einem Working Holiday-Visum einreisen und für die ersten 12 Wochen einen Sprachkurs belegen. Nach einer dreimonatigen Pause, in der man ein Volontariat machen kann oder das Land bereist, kann ein weiterer Sprachkurs von max. 12 Wochen gebucht werden.
Webseite: Japanische Botschaft
Kanada
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Aufenthalte bis zu 6 Monaten kein Visum. Der Reisepass muss während des Aufenthaltes gültig sein, wenn möglich noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus (wird von einigen Fluggesellschaften gefordert). Zur Einreise wird eine elektronische Reisegenehmigung (electronic Travel Authorization - eTA) benötigt. Die Reisegenehmigung muss vor Reiseantritt online eingeholt werden und kostet 7,- CAD (per Kreditkarte zu zahlen). Offizielle Webseite zur Beantragung der eTA-Einreisegenehmigung: Electronic travel authorization (eTA) - Canada.ca
Korea (Republik)
Deutsche Staatsangehörige können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage; keine Erwerbstätigkeit) visumsfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, benötigen aber zur Einreise die sog. K-ETA Einreisegenehmigung (Korea Electronic Travel Authorization). Weitere Informationen können auf der K-ETA Webseite eingesehen werden. Längere Aufenthalte über 90 Tage sind nur mit einem Working Holiday-Visum möglich. Der Reisepass muss bis zur Ausreise aus Südkorea gültig sein.
Mexiko
Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und sich in einem guten Zustand befinden (ausgefranster Außeneinband oder eine gelockerte Bindung der Seiten können zur Einreiseverweigerung führen). Bei Einreise auf dem Luftweg wird keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr benötigt. Reisende, die auf dem Landweg nach Mexiko einreisen, müssen eine elektronische Touristenkarte beantragen. Deutsche volljährige Touristen mit biometrischen Pässen, die noch mindestens 6 Monate gültig sind, können bei Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Sie erhalten automatisch ein Einreiseticket mit Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer. Einreisende haben keinen Anspruch auf die für Touristen maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen. Nach den geltenden mexikanischen Bestimmungen sind die Einwanderungsbehörden in Mexiko befugt, über die Einreise von Ausländern an den Einreisestellen zu entscheiden, auch, wenn diese ein gültiges Visum mit sich führen.
Ausweispflicht: Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Reisepass verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Einreisestempel im Reisepass, Einreiseticket oder Touristenkarte FMM). Ausländer sollten ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen.
Neuseeland
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise als Tourist und den Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Visum, müssen jedoch im Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets sein und auf Verlangen der Einreisebehörde den Nachweis über genügend Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können. Sie benötigen zudem eine elektronische Einreisegenehmigung NZeTA, die online oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App beantragt werden muss. Die NZeTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (23 NZD bei Online-Registrierung und 17 NZD bei Registrierung über eine mobile App).
Zusätzlich wird bei Registrierung auch eine Tourismussteuer in Höhe von 35 NZD verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll. Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständige New Zealand Immigration empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein. Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Teilnahme an einem Sprachkurs in Neuseeland umfassend versichert sein müssen.
Peru
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum. Eine Verlängerung der 90-tägigen Aufenthaltsdauer ist nicht möglich. Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Sollte der Reisepass nicht die erforderliche Gültigkeitsdauer enthalten, erfolgt eine Zurückweisung an der Grenze (beziehungsweise am Flughafen), auch wenn nur ein kurzer Aufenthaltszeitraum in Peru vorgesehen ist.
Einreisekontrolle: Bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen und Seehäfen (Kreuzfahrtterminals) werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten elektronisch von der peruanischen Grenzbehörde erfasst. Die Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer werden nicht im Reisepass vermerkt; sie werden in der Regel nur mündlich mitgeteilt. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer muss bei der Ausreise eine Geldstrafe in Höhe von derzeit 5 PEN pro Tag der Überschreitung bezahlt werden, bevor das Land verlassen werden kann. Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugtickets vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht. Die Entscheidung, welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall bewilligt wird, obliegt den Grenzbehörden. Bitte beachten Sie, dass nicht automatisch eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen bewilligt wird. Die Aufenthaltsdauer bestimmt sich nach Ihren Angaben bei der Einreise.
Südafrika
Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum.
Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor’s visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt.
Bitte beachten Sie, dass der Reisepass noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen muss, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.
USA (mit ESTA-Genehmigung)
Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise in die USA im Rahmen des visa waiver-Programmes für Aufenthalte von max. 90 Tagen mit der ESTA-Genehmigung für Sprachkurse mit weniger als 18 Schulstunden/Woche möglich. Der Sprachkurs darf dennoch nicht der hauptsächliche Grund für Ihre Einreise in die USA sein. Primär bleibt der Aufenthalt trotz Sprachkurs touristischer Natur.
Wichtig: der immigration officer am port of entry entscheidet über Ihre Einreise und es liegt in seinem Ermessen, Ihren Aufenthalt als primär touristisch oder bereits primär akademisch anzusehen. In jedem Falle sollten Sie dem immigration officer ein Bestätigungsschreiben der Sprachschule vorlegen können (visa waiver confimation). Bitte beachten Sie, dass aufgrund des nicht eindeutigen Gesetzestextes der Begriff “Schulstunde“ (45, 50, 55 oder 60 Minuten) von den Sprachschulen unterschiedlich interpretiert wird und daher jede Sprachschule anders über die Ausstellung eines solchen Schreibens entscheidet.
Sie benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben), der noch mindestens 6 Monate über Ihren geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist.
Falls Sie sich dazu entschließen, einen Sprachkurs mit weniger als 18 Schulstunden/Woche zu buchen und als Tourist einzureisen, müssen Sie die ESTA-Genehmigung über folgende Webseite einholen: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/. Die ESTA-Gebühr beträgt 21 US Dollar.
Wichtig: Sollten Sie in den letzten 8 Jahren Länder wie Nordkorea, Syrien, Libyen, Somalia, den Iran, den Irak, Sudan oder den Jemen besucht haben, müssen Sie trotz ESTA-Abkommen ein F1-Studentenvisum beantragen!
USA (mit F1-Visum)
Für Sprachkurse mit mehr als 18 Wochenstunden bzw. Aufenthalte, die von primär akademischer Natur sind (d.h. der Sprachkurs ist der hauptsächliche Grund Ihrer Einreise), müssen Sie ein F1-Studentenvisum beantragen, egal wie lange Sie vor Ort bleiben. Es kostet 185,- USD. Das Visum wird auf der Basis des Formulars i-20 beantragt, welches von der Sprachschule nach Buchung der Sprachreise erstellt wird. Das Formular i-20 erhalten Sie ca. 2 Wochen nach Ihrer Anmeldung per E-Mail direkt von der Sprachschule. Planen Sie daher genügend Vorlauf für die Beantragung des Visums ein.
Weitergehende Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: http://ustraveldocs.com/de
Wichtig: zusätzlich zur Antragsgebühr fällt bei einem F1-Studentenvisum die sog. SEVIS-Fee an (siehe www.fmjfee.com). Über SEVIS wird das Formular i-20 erstellt. Die SEVIS-Fee in Höhe von 350,- USD ist mindestens 3 Arbeitstage VOR dem Interview-Termin per Kreditkarte zu bezahlen.
Abschließender wichtiger Hinweis: Sie dürfen frühestens 30 Tage vor Beginn des Sprachkurses in die Vereinigten Staaten einreisen. Nach Ende des Sprachkurses dürfen Sie sich noch max. 60 Tage in den USA aufhalten (sog. grace period).
Webseite: Botschaft der USA