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Hier finden Sie Infos zum Thema Reiseversicherungen.
 

Versicherungen

Optimal versichert ... inhouse und online!


Inhouse: Sprachreisen

Für Auslandsreisen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Reiseabbruch-Versicherung. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen für den Fall, dass Sie unerwartet erkranken und Ihre gebuchte Sprachreise nicht antreten können. Schließen Sie idealerweise auch eine Auslands-Krankenversicherung ab.  

Wichtig: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung von TravelSecure kann nur bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden und nur dann, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bei kurzfristiger Buchung (innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn) muss die Reiserücktrittskosten-Versicherung von TravelSecure innerhalb von 4 Tagen ab dem Zeitpunkt der Buchung abgeschlossen werden. Maßgeblich ist also der Tag der Kurs-/Reisebuchung. Bei einer kurzfristigen Buchung sollten Sie daher nicht abwarten, bis Sie unsere Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten. Sollten wir die Buchung nicht bestätigen können, können Sie den Versicherungsabschluss innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Eine Auslandskrankenversicherung (inkl. Rückführung bei Unfall und Krankheit) kann jederzeit vor Reisebeginn abgeschlossen werden (nur, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben). Eine Verlängerung der Reiseversicherung vor Ort ist nicht möglich. Nehmen Sie bitte Ihren Versicherungsausweis mit, wenn Sie verreisen, unter Umständen wird ein Nachweis bei der Einreise verlangt. TravelSecure stellt auch Versicherungsausweise in englischer Sprache zur Verfügung.
 

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Unser Partner TravelSecure ist in Sachen Reiserücktritt und Reiseabbruch ein optimaler Partner. In einem Screening führender Versicherer durch Stiftung Warentest/Finanztest hat TravelSecure in 2023 und 2024 "sehr gute" Noten erhalten (Stiftung Warentest/Finanztest, Ausgaben 01/2023 und 01/2024). 


Länderspezifisches:

  • Für die USA und Kanada besteht bei Teilnahme an einem Sprachkurs bzw. akademischen Programm Versicherungspflicht (Auslandskrankenversicherung).
  • Wenn Sie eine Reise nach Neuseeland planen, müssen Sie ein Versicherungspaket mit Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung abschließen. Diese Versicherungsleistungen verlangt der neuseeländische Gesetzgeber im Rahmen des Code of Practice von Sprachschülern bzw. Teilnehmern an akademischen Programmen. Sie können ein entsprechendes Paket auch vor Ort direkt bei der Sprachschule buchen.
  • Im Falle von Schülersprachreisen besteht grundsätzlich Versicherungspflicht (Auslandskrankenversicherung)! Im Rahmen der European Health Insurance Card besteht Versicherungsschutz im europäischen Ausland, der jedoch nicht umfassend ist. Wir empfehlen den Abschluss eines zusätzlichen Pakets über TravelSecure.
     

Online: Online-Sprachkurse

Wir empfehlen eine Seminar-Rücktrittsversicherung. Sollten Sie vor Kursbeginn von einem versicherten Ereignis betroffen sein (in der Regel Krankheit) und stornieren müssen, übernimmt die Versicherung die Stornokosten. Die Hanse Merkur bietet eine solche Versicherung an, vgl. https://www.hmrv.de/spezialversicherung/seminarversicherung.